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Reifenwechsel besser rechtzeitig vor dem ersten Schnee
Berlin - Ab dem 1. Mai verlangt der Gesetzgeber eine den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung. Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen, wer mit seinem Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer behindert, sogar mit 40 Euro. Kommt es zu einem Unfall, riskiert man unter Umständen den Kasko-Schutz. Die Neuregelung gemäß § 2 Absatz 3a StVO besagt: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.“ Eine kategorische Winterreifen-Pflicht ist das zwar nicht, doch klar ist, dass Sommerreifen auf Schnee ungeeignet sind, also sollte man es besser nicht darauf ankommen lassen. Winterreifen sind aber nicht nur bei Schnee die sicherere Alternative. Auch bei niedrigen Temperaturen, Eis, Regen und Hagel ist man damit auf der sicheren Seite. Bereits ab sieben Grad Außentemperatur liefern Winterpneus besseren Grip als Sommerreifen. Der Grund: Winterreifen haben eine weichere Gummimischung und eine Vielzahl an Lamellen, die sich mit dem Untergrund verzahnen. Dadurch reduziert sich auch der Bremsweg deutlich. Die empfohlene Sicherheitsprofiltiefe beträgt 4 Millimeter. Wichtig ist, dass das M+S-Kennzeichen (Matsch und Schnee) und das Schneeflockensymbol auf dem Reifen zu erkennen ist. Beim ADAC Winterreifentest erzielte der Michelin Alpin A3 das Ergebnis „besonders empfehlenswert“. Zu diesem Ergebnis gelangte der größte europäische Automobilclub zusammen mit dem Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring-Club (ÖAMTC) sowie dem Touring Club Schweiz (TCS), die insgesamt 19 Pneus umfangreichen Prüfungen unter winterlichen Bedingungen unterzogen.
Besonders bei Fahrten ins Ausland sollte man vorher genau erkundigen, ob dort Winterreifen Pflicht sind. Diese besteht beispielsweise zwischen November und April ist Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Slowenien. Je nach Verkehrslage ist in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich, Italien, Österreich, Norwegen und der Schweiz für einzelne Strecken Winterausrüstung Pflicht. In jedem Fall ist man auf der sicheren Seite, wenn man rechtzeitig auf Winterreifen umrüstet und nicht erst, wenn die ersten Schneeflocken fallen. Man spart Zeit in den noch nicht überbuchten Werkstätten und möglicherweise auch das Geld für den ersten Bußgeldverweis. Photos: Michelin (21. November 2006) |
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